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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Moonlight Resort (nachfolgend: Resort genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Resorts werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Resort diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die im Resort- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Resort und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer 10. dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Resort das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 12 Uhr zu räumen. Dem Resort steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
4. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 60 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Resort ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
5. Das Resort ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Resort bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Resorts.
8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
9. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Resort berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Resort nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Resort alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Resort entscheidet darüber ohne Ankündigung. Das Resort behält sich vor eine Vorauszahlung der bestellten Leistungen zu fordern.
10. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

  • bei Stornierung bis 60 Tage vor Leistungsanspruch 30€,
  • bei Stornierung im Zeitraum von 59. bis 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 10% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung im Zeitraum von 30. bis 22. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 30% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung im Zeitraum von 21. bis 15. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung im Zeitraum von 14. bis 7. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 80% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierung ab dem 6. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 100% der bestellten Leistungen

bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
11. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Resorts hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Resorts bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 3.000,– € begrenzt.
12. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Resorts ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
13. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Resorts oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Resort vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Resorts unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
14. Die vertragliche Haftung des Resorts für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Resort zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
15. Das Resort ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit

  • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Resorts oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
  • das Resort eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt; oder
  • der Schaden auf einen von dem Resort zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; oder
  • der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Resort abgeschlossen hat oder zumutbar hätten abschließen können; oder
  • sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisier

Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Resort, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Resorts. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Näheres hierzu regelt Ziffer 11 dieser AGB.
16. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Resort anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Resort schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.
17. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Cebu City. Es gilt das Recht der Republik Philippinen.
18. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
19. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.